INFORMATIONEN ZUM MUSIKUNTERRICHT
Fragen und Antworten
1. Wie kann ich mein Kind für den Musikunterricht an- bzw. abmelden?
-> Um-/Abmeldungen: im April des jeweiligen Schuljahres (gilt ab September des darauffolgendes Schuljahres)
-> Neu-Anmeldungen: im Mai des jeweiligen Schuljahres (Unterricht ab September des darauffolgendes Schuljahres)
-> Warteliste: Eine Anmeldung auf die Warteliste ist auch im laufenden Schuljahr möglich und sinnvoll.
Bitte kontaktieren Sie dazu die Musikschulleitung.
2. Ist eine Abmeldung auch im laufenden Schuljahr möglich?
A) nein, nur in Ausnahmefällen (Umzug, schwere Krankheit) Bitte kontaktieren Sie dazu die Musikschulleitung.
B) ja, falls ein Kind auf der Warteliste bereit ist, den Platz ihres Kindes zu übernehmen. Bitte kontaktieren Sie dazu die Musikschulleitung.
C) Trifft weder A noch B zu, kann ihr Kind abgemeldet werden, aber das Jahresschulgeld ist bis zum Ende des Schuljahres weiterhin zu entrichten.
3. Mein Kind hat keinen Platz bekommen, was bedeutet das?
-> Füllen Sie bitte auf jeden Fall ein Anmeldeformular aus. Ihr Kind kommt automatisch auf die Warteliste. Die Musikschulleitung kontaktiert sie, wenn ein Platz frei geworden ist.
4. Was kostet der Musikunterricht?
-> Die aktuellen Tarife entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Tarifliste. Das Schulgeld ist ein Jahresschulgeld, das in 5 x 2-Monatsbeträgen (Mannersdorf) bzw. 10 x monatlich (Trautmannsdorf) zu bezahlen ist.
5. Wie oft und wie lange hat mein Kind Unterricht?
-> Ihr Kind hat in der Regel 1x pro Woche Einzelunterricht. Die Dauer der Einheit richtet sich nach dem Platzangebot und dem Können des Kindes. In den meisten Fällen steigt Ihr Kind mit 25 Minuten Einzelunterricht pro Woche ein.
-> Die meisten Lehrer*innen bieten Ensembleunterricht an. Dieser ist kostenlos und im Jahresschulgeld inkludiert.
-> Auch andere Ergänzungsfächer (Musikkunde, Kinderchor, usw.) sind kostenlos, sofern Ihr Kind ein Hauptfach (= Einzelunterricht oder Elementares Musizieren) besucht.
6. Gibt es in den Ferien Unterricht?
-> Nein. Der Musikunterricht richtet sich nach den allgemein gültigen Schultagen der Pflichtschulen des Landes NÖ (schulautonome Tage ausgeschlossen). Das bedeutet, dass die Ferien der Pflichtschule auch für die Musikschule gelten.
7. Mein Kind hat noch kein Instrument. Was soll ich tun?
-> Es gibt in manchen Fächern die Möglichkeit, sich ein Leihinstrument gegen eine monatliche Gebühr auszuborgen oder von einem anderen Kind ein bereits zu klein gewordenes Instrument zu erwerben. Bitte sprechen Sie dazu mit der jeweiligen Lehrkraft bevor Sie ein Instrument ankaufen.
8. Was kann ich tun, damit mein Kind Fortschritte am Instrument macht?
-> Damit ihr Kind Fortschritte macht, ist es wichtig Ihr Kind beim täglichen Üben zu unterstützen. Auch die Teilnahme an Vorspielabenden und die regelmäßige Kommunikation mit der Lehrkraft trägt dazu bei, dass Ihr Kind motiviert ist.
9. Ich habe gehört, dass Prüfungen zu absolvieren sind. Was bedeutet das?
-> Um den Lernfortschritt der Schüler*innen zu gewährleisten, hält die Musikschule regelmäßig Übertrittsprüfungen im Mai/Juni ab. Das sind Prüfungen, die am Ende jeder Lernstufe zu absolvieren sind (etwa alle 2-4 Jahre). Je nach Lernstufe Ihres Kindes müssen dazu Instrumentalstücke vorgespielt und eventuell auch an einem Theoriekurs (= Musikkunde) teilgenommen werden. Bitte sprechen Sie dazu mit der Lehrkraft, wann Ihr Kind eine Übertrittsprüfung machen sollte.